Rothenburg ob der Tauber ist eine mittelfränkische Kleinstadt im Landkreis Ansbach in Bayern, die an der Grenze zu Baden-Württemberg liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
11.238 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91541
Vorwahl
09861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rothenburg ob der Tauber
Herrngasse 2
91541 Rothenburg ob der Tauber
2. Landratsamt Ansbach
Promenade 5
91522 Ansbach
3. Finanzamt Rothenburg ob der Tauber
An den Bachwiesen 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Gemeinde Rothenburg ob der Tauber – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan Nr. 34 "Innenstadt - Einkaufszentrum Horkaer Straße" wurde am 13. Januar 2021 einstimmig vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Der Plan umfasst die Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, die nach öffentlicher Auslage und Abwägung der Stellungnahmen redaktionell angepasst wurden.
Zudem gibt es Pläne für neue Bauvorhaben in der Umgebung, wie zum Beispiel der Bau eines McDonald's im Gewerbepark Steinsfeld an der A7, der in den letzten Jahren diskutiert und mit einigen Änderungen verabschiedet wurde.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.