Rothenburg ob der Tauber ist eine mittelfränkische Kleinstadt im Landkreis Ansbach in Bayern, die an der Grenze zu Baden-Württemberg liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
11.238 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91541
Vorwahl
09861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rothenburg ob der Tauber
Herrngasse 2
91541 Rothenburg ob der Tauber
2. Landratsamt Ansbach
Promenade 5
91522 Ansbach
3. Finanzamt Rothenburg ob der Tauber
An den Bachwiesen 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Gemeinde Rothenburg ob der Tauber – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan Nr. 34 "Innenstadt - Einkaufszentrum Horkaer Straße" wurde am 13. Januar 2021 einstimmig vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Der Plan umfasst die Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, die nach öffentlicher Auslage und Abwägung der Stellungnahmen redaktionell angepasst wurden.
Zudem gibt es Pläne für neue Bauvorhaben in der Umgebung, wie zum Beispiel der Bau eines McDonald's im Gewerbepark Steinsfeld an der A7, der in den letzten Jahren diskutiert und mit einigen Änderungen verabschiedet wurde.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.